Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft 2021/2022

Einreichungen waren bis 16.12.2021 möglich!

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.

Die Förderbedingungen entsprechen somit den Bedingungen der letzten Förderaktion „Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft“.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.

Die Förderbedingungen entsprechen somit den Bedingungen der letzten Förderaktion „Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft“.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak. Die Förderung der Stromspeicher ist abhängig von der Größe des Speichers und wird pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität bis zu einer Fördergrenze von 3 kWh/kW ausbezahlt. Im Detail wird bei Stromspeichern folgende Fördersätze berücksichtigt:

– 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
– 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
– 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
– 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität

Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Photovoltaik-Anlage in der Land- und Forstwirtschaft bitte ausschließlich online.

Auszahlung

Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im rechten Download-Bereich (Infoblatt zur Endabrechnung).

Weitere Informationen

Details zur Förderungsvergabe (Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie im ebenfalls unten angeführten Download-Bereich. Hier finden Sie auch die Kontaktadresse der Förderberatung.

 

Informationen zum österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 finden Sie hier.

http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung.html

Förderberatung

Förderberatung

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Türkenstraße 9, 1092 Wien

Tel. (+43 1) 31631-713

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